WSG OBERREICHENBACH
WahnsinnigeSpielenGenial- der TRADITIONSVEREIN

Wer etwas leistet, soll belohnt werden. Wer Scheiße baut, muss löhnen. So will es der WSG-Knigge:

DAS WIRD BESTRAFT...

Aktuelle Spielkleidung beim Training tragen
Spielkleidung am Spieltag vergessen
Gegenstände in der Halle vergessen
Unentschuldigte Abwesenheit
Handy während des Spiels benutzen
Rosa Kleidungsstücke tragen
Namentliche Erwähnung in der Presse
Bild in der Presse
Namentliche Erwähnung und Bild in der Presse
Bierstiefel überschwappen lassen
Schnaps oder Bier verschütten
Gelbe, rote oder gelbrote Karte
Einem Event zusagen und dann doch fernbleiben
Laut und stinkend furzen in geschlossenen Räumen
eigenen Satzball verschlagen
eigenen Matchball verschlagen
das "Kurze" ziehen und keinen Spielbericht schreiben

DAS WIRD BELOHNT...

Generieren von Sponsoreneinnahmen
Neuen Spieler anwerben


UND ZWAR SO...

Kasten Bier
Schnapsrunde
Kasten Bier
Schnapsrunde
Kasten Bier
Kasten Bier
Kasten Bier
Kasten Bier
Schnapsrunde
Schnapsrunde
Schnapsrunde
Kasten Bier
Schnapsrunde
Kasten Bier
Kasten Bier
Schnapsrunde
Kasten Bier

UND ZWAR SO...

Abendessen frei
Einen Abend Getränke frei

Erläuterungen:

1. Als Spielkleidung zählt die jeweils aktuelle offizielle Ausrüstung mit Trikot, Hose, Socken und Trainingsanzug, auch Sportschuhe gelten als Spielkleidung, sind aber zum Training zugelassen
 
2. Das Spiel beginnt mit dem Erwärmen mindestens einer beteiligten Mannschaft und endet mit dem Abpfiff des Unparteiischen
 
3. Ein Gegenstand zählt als in der Halle vergessen, wenn der Betroffene das Gebäude verlassen hat und der Gegenstand vor Verlassen sichtbar war.
 
4. Entschuldigt ist eine Abwesenheit dann, wenn sie bis spätestens zwei Stunden vor Trainingsbeginn bzw. bis vierundzwanzig Stunden vor offiziellem Spielbeginn beim Trainer per Nachricht oder Telefonat angezeigt wird.
 
5. Als Nutzung des Handys wird die bloße Berührung mit den Händen definiert. Für die ausnahmsweise Nutzung für wichtige Angelegenheiten bedarf es der vorherigen Zustimmung des Trainers
 
6. Mit Rosa ist jeglicher Farbton dieser Gattung gemeint (also auch rosé, hellrosa, zartrosa, magenta, blassviolett, pink oder ähnliches) gemeint. Rot zählt nicht als rosa.
 
7. Die Strafe greift, wenn mehr als 50% des Körpers auf der Abbildung zu sehen sind und der Betreffende eindeutig identifizierbar ist.
 
8. Es reicht die Nennung eines Namensteiles, also Vor- oder Nachname. Auch ein Bilduntertitel genügt.
 
9. Als überschwappen zählt der Plopp. Bloßes Herunterlaufen von Altersspeichel reicht nicht aus. Was allerdings über den Umfang eines Rinnsals hinausgeht, zählt ebenfalls als überschwappen.
 
10. Unter verschütten ist jegliche Sauerei auf Tischen, Bänken oder Stühlen zu verstehen, bei der mehr als 50% des Inhalts nach der Tat nicht mehr im Glas vorhanden sind.
 
11. Laut ist ein Furz dann, wenn er für mindestens einen Anwesenden hörbar ist. Stinken liegt im Auge bzw. in der Nase des Betrachters. Daher ist eine Abstimmung aller Beteiligten notwendig. Die einfache Mehrheit entscheidet. Es müssen beide Tatmerkmale erfüllt sein. Geschlossene Räume sind Kabine, Gaststätte oder ähnliche Örtlichkeiten mit vier Wänden und einer Deckenhöhe von maximal vier Metern.